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Veranstalter:
Termin / Ort: Hintergrund: Programm: Referate: Arbeitsgemeinschaften: Material und Links z.B. Memorandum Pressemitteilung |
Fachtagung
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Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen (LAG) und Gesamtschule Köln-Holweide in Kooperation mit Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule (GGG) und Landeselternrat der Gesamtschulen (LER) |
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Am Samstag, 20.4.2002 fand im Forum der Gesamtschule Holweide die Fachtagung Gemeinsamer Unterricht für Alle statt.
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| Ein aktuelles Rechtsgutachten der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen kommt zu dem Schluss, dass das mangelnde Angebot weiterführender Schulen an Gemeinsamem Unterricht für Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf verfassungswidrig ist. Aus den Grundrechten unserer Verfassung ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Gemeinsamen Unterricht. Derzeit ist es aber so, dass dieser Rechtsanspruch nicht anerkannt wird und dass er von den Eltern betroffener Kinder nicht eingelöst werden kann. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können zumeist nur im Primarbereich in einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet und gefördert werden. Insbesondere Schülern mit einem Förderbedarf in den Bereichen der geistigen Entwicklung und des Lernens, die auf einen ´zieldifferenzierten´ Unterricht mit zum Teil eigenen und anderen Zielsetzungen und Schulabschlüssen angewiesen sind, bleiben aber die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I zumeist verschlossen. Nur für 1,65 % dieser Schüler gibt es Plätze in den wenigen Schulversuchen zum Gemeinsamen Unterricht in der Sek I. Dem gegenüber stellt aber das Gutachten fest: Der Gesetzgeber ist aufgrund der Verfassungswidrigkeit des §7 Abs. 3 Satz 2 SchpflG gehalten, umgehend ein pädagogisches, organisatorisches und personelles Konzept zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts in der Sekundarstufe I vorzulegen und den Anspruch auf Integration hierdurch zu befriedigen. Das Gutachten der LAG sollte auch im Zusammenhang zweier Gutachten des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung gesehen werden, die der Landesregierung Entscheidungsgrundlagen dafür liefern sollen, wie die sonderpädagogische Förderung von Kindern mit Behinderungen in Schulen der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2002/2003 gesetzlich zu regeln sind. Ziel der Fachtagung ist es, das Gutachten der LAG in seinen Konsequenzen zu diskutieren und auf dem Hintergrund dieses Gutachtens und der langjährigen Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I Überlegungen für eine Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts anzustellen. |
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Ab 9. 30 Uhr Anmeldung und Stehcafe 10. 00 Uhr Begrüßung (Veranstalter)
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| Anette Hausotter, European Agency for Development in Special Needs Education Die Integration von Kindern und Jugendllichen mit Behinderungen in das Regelschulsystem ein europäischer Bildungsauftrag
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Mittagspause:
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Kaffeepause:
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| Forderungen aus den Arbeitsgruppen Vorstellung des Memorandums zum GU Abschlussdiskussion mit Vertretern der Landtagsfraktionen und der Landesregierung |
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Ende:
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