Kinder
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informiert:

Fachtagung
Gemeinsamer
Unterricht

für Alle

Veranstalter:

Landesarbeitsgemeinschaft
„Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen“ (LAG) und
Gesamtschule Köln-Holweide
in Kooperation mit
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW),
Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule (GGG) und
Landeselternrat der Gesamtschulen (LER)

Termin / Ort:

Am Samstag, 20.4.2002 fand im Forum der Gesamtschule Holweide die Fachtagung Gemeinsamer Unterricht für Alle statt.

Hintergrund:

Ein aktuelles Rechtsgutachten der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen kommt zu dem Schluss, dass das mangelnde Angebot weiterführender Schulen an Gemeinsamem Unterricht für Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf verfassungswidrig ist. Aus den Grundrechten unserer Verfassung ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Gemeinsamen Unterricht.
Derzeit ist es aber so, dass dieser Rechtsanspruch nicht anerkannt wird und dass er von den Eltern betroffener Kinder nicht eingelöst werden kann. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können zumeist nur im Primarbereich in einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet und gefördert werden. Insbesondere Schülern mit einem Förderbedarf in den Bereichen der geistigen Entwicklung und des Lernens, die auf einen ´zieldifferenzierten´ Unterricht mit zum Teil eigenen und anderen Zielsetzungen und Schulabschlüssen angewiesen sind, bleiben aber die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I zumeist verschlossen. Nur für 1,65 % dieser Schüler gibt es Plätze in den wenigen Schulversuchen zum Gemeinsamen Unterricht in der Sek I. Dem gegenüber stellt aber das Gutachten fest: „Der Gesetzgeber ist aufgrund der Verfassungswidrigkeit des §7 Abs. 3 Satz 2 SchpflG gehalten, umgehend ein pädagogisches, organisatorisches und personelles Konzept zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts in der Sekundarstufe I vorzulegen und den Anspruch auf Integration hierdurch zu befriedigen“.
Das Gutachten der LAG sollte auch im Zusammenhang zweier Gutachten des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung gesehen werden, die der Landesregierung Entscheidungsgrundlagen dafür liefern sollen, wie die sonderpädagogische Förderung von Kindern mit Behinderungen in Schulen der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2002/2003 gesetzlich zu regeln sind.
Ziel der Fachtagung ist es, das Gutachten der LAG in seinen Konsequenzen zu diskutieren und auf dem Hintergrund dieses Gutachtens und der langjährigen Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I Überlegungen für eine Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts anzustellen.

Programm:

Programm
Ab 9. 30 Uhr Anmeldung und Stehcafe

10. 00 Uhr Begrüßung (
Veranstalter)


Referate mit
Aussprache:
Anette Hausotter,
European Agency for Development in Special Needs Education

Die Integration von Kindern und Jugendllichen mit Behinderungen in das Regelschulsystem – ein europäischer Bildungsauftrag


Dr. Rainer Maikowski,
Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM), Berlin
Sortieren oder integrieren – Perspektiven für die Integration in der Sekundarstufe I in Deutschland

Ralph J. Jurisch,
Rechtsanwalt
Vorstellung des Rechtsgutachtens „Der Anspruch behinderter Kinder auf gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I in NRW“

Mittagspause:
12.15 Uhr – 13 Uhr

Arbeitsgemeinschaften:

  • AG 1: Auf dem Weg zur Durchsetzung eines Rechtsanspruchs auf GU? -Konsequenzen aus dem Rechtsgutachten für Politik, Schulverwaltung und Eltern ( Ralph J. Jurisch, Rechtsanwalt, Dortmund und Andreas Jürgens, Richter, Oberverwaltungsgericht Kassel )

  • AG 2: Pädagogische Bilanz und bildungspolitische Forderungen der Schulen im Schulversuch (
    VertreterInnen von Schulen im Schulversuch aus Lehrer- Eltern- und Schülerschaft, Schulaufsicht)

  • AG 3: Anforderungen an eine Reform der LehrerInnenbildung in NRW aus integrationspädagogischer Sicht (VertreterInnen der Uni Köln und der Studienseminare )

  • AG 4: Zielperspektive Nichtaussonderung: was leisten GU, sonderpädagogische Fördergruppe, Sonderschule? ( LAG Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V., VertreterInnen aus der Schulpraxis )

  • AG 5: Mein Kind sucht einen Platz im GU. Was muss ich tun? (Ursula von Schönfeld, Richterin und Mitglied der LAG Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen)

    AG 6: Wissenschaftliche Erkenntnisse über die allgemeinen Grundlagen des individuellen Lernens (
    Monique Randel, M.A.)
Kaffeepause:
14.30 Uhr- 15 Uhr
Forderungen aus den Arbeitsgruppen

Vorstellung des Memorandums zum GU

Abschlussdiskussion mit Vertretern der Landtagsfraktionen und der Landesregierung

Ende:
16.30 Uhr

Material und Links:

  • Der Anspruch behinderter Kinder auf Gemeinsamen Unterricht
    in der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen
    Das Rechtsgutachten als PDF-Datei (vom GGG-Server)
  • Den endgültigen Entwurf des Memorandums, das auf der Fachtagung verabschiedet werden soll, können Sie als PDF Datei ansehen und herunterladen.
    Zum Memorandum (PDF-Datei)
  • Pressemitteilung (Word ´97/2000 Datei)
  • Pressemitteilung zum Ergebnis der Fachtagung (Word ´97/2000 Datei)

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Stand: 26.06.2002 (J.K.)